Wussten Sie, ...
Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Alkohol % vol außer Bier müssen keine Zutatenliste tragen.
Mit Ausnahme von Bier benötigen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine Zutatenliste. Lediglich auf die Zugabe bestimmter Zusatzstoffe und Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, und bestimmter Zusatzstoffgruppen muss trotzdem hingewiesen werden (§6 Lebensmittelkenzeichnungsverordnung).
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