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Glühwein - das Richtige für die kalte Jahreszeit Glühwein - das Richtige für die kalte Jahreszeit
Ob mit oder ohne Schuss - das ideale Getränk in der kalten Jahreszeit.
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Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
periana - Das GourmetKontor, D 76571 Gaggenau, Rheinstr. 19

Geltung
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Lieferungen und Leistungen von uns; bei ständiger Geschäftsverbindung mit Kaufleuten auch für alle nachfolgenden Geschäfte. Es gilt die jeweils neueste Fassung unserer Geschäftsbedingungen, frühere Bedingungen verlieren dadurch ihre Gültigkeit. Sollte in diesen Bedingungen eine Regelung nicht rechtswirksam sein, so gelten alle übrigen gleichwohl. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Regelung tritt dann eine andere, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nähesten kommt. Ergeben sich in der praktischen Anwendung Lücken, die nicht vorgesehen wurden, so sind diese in für uns angemessener Weise auszufüllen. Abweichende Lieferungs- und Einkaufsbedingungen kommen uns gegenüber nur dann zur Geltung, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Aufträge, Auftragsänderungen und -ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Maßgeblich für unsere Preise ist unsere neueste Preisliste, bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Alle Preise gelten rein netto und sind zzgl. gesetzlicher Steuern zur Zahlung sofort fällig. Verpackung, Versandkosten, Transportversicherungen werden gesondert berechnet. Bei Dienst- und Werksverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Wird uns nachträglich bekannt, dass der Besteller für uns nicht erkennbare ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse auf seiner Seite verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen ließen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Bezahlung bereits erbrachter Leistungen zu verlangen. Treten solche Umstände erst nach Auftragserteilung ein, so werden wir zur weiteren Leistung nur gegen angemessene Abschlagszahlung verpflichtet. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur dann befugt, wenn und insoweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Annahme von Schecks erfolgt zahlungshalber, Wechsel werden nicht akzepiert. Nach unserer Wahl werden Zahlungen auf Kosten, Zinsen oder andere Forderungen verrechnet. Bei Überschreiten von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Zinsen mit 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und/oder unsere Forderungen an Dritte abzutreten. Wir sind berechtigt, mit Forderungen uns konzernmäßig verbundener Unternehmen aufzurechnen, auch wenn Fälligkeiten unterschiedlich sind.

Antransport, Lieferung, Fristen, Versand
Vom Kunden anzuliefernde Unterlagen sind frei Haus rechtzeitig anzuliefern. Wir sind nicht verpflichtet, Stückzahlen oder Qualitäten beim Eingang zu überprüfen. Dies gilt auch, wenn wir die Bestellung auftrags des Kunden veranlasst haben. Zum Ausgleich von Auflagendifferenzen und technisch bedingten Gründen (Maschinenrüstung etc.) sind 5% an Material mehr anzuliefern. Verpackungsmaterial geht in unser Eigentum über. Die Versicherung von entgegengenommenen Materialien erfolgt, soweit nicht anders vereinabrt ist, nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und gegen Berechnung. Wir sind nicht verpflichtet, uns zugehendes Material oder Unterlagen dahingehend zu überprüfen, ob der Kunde gegenüber Dritten Fristen einzuhalten hat. Zusagen über die Verarbeitung von Materialien, Datenträgern und sonstigem gelten erst dann als gegeben, wenn wir nach Prüfung ausreichender Muster dies schriftlich bestätigt haben. Voraussetzung für die Einhaltung etwaiger Lieferfristen ist die Einhaltung der Termine, für die der Kunde verantwortlich ist. Lieferfristen und -termine sind im übrigen vom Kunden schriftlich anzugeben und bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich für uns, auch innerhalb eines Verzuges, bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen und anderen von uns nicht verschuldeten Ereignissen, die auf die zu erbringenden Leistungen oder Lieferungen von Einfluss; sind. Zur Erfüllung sind wir auch ohne besondere Klarstellung berechtigt, Subunternehmer heranzuziehen, wenn wir solche Leistungen so behandeln, als hätten wir sie selbst erbracht. Erfolgt die Beauftragung von Subunternehmern auf Wunsch oder mit Kenntnis des Kunden, so sind solche Aufträge so zu behandeln, als hätte sie der Kunde direkt erteilt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen oder Qualitätsschwankungen, wie z.B. bei der Herstellung von Drucksachen, werden vom Kunden akzeptiert. Als Fertigstellungstermin gilt die Übergabe an die Post oder einen sonstigen Transporteur, bzw. die Anzeige der Versandbereitschaft bei Abholung. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg haften wir nicht. Besondere Versandformen sind für uns nur verpflichtend, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, ansonsten können wir die Auslieferung in einer uns geeignet erscheinenden Weise vornehmen. Bei Auftragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, ebenso bei Erschwernissen durch seitens oder auftrags des Kunden angeliefertes mangelhaftes Material. In erheblichen Fällen sind wir zur Stornierung des Auftrages berechtigt. Im Falle des Lieferverzuges oder Unvermögens durch uns ist der Kunde nach schriftlichem Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenseratzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Verzögerung oder Unvermögen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.

Datenschutz, Datensicherheit, Datenherrschaft
Wir verpflichten uns, die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durchzuführen und überwachen ihre Einhaltung, insbesondere § 6 und der nach Anlage zu § 6 BDSG zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Wir unterrichten den Kunden bei Störungen des Verarbeitungsablaufes, soweit sie das BDSG betreffen. Soweit seine Aufträge davon betroffen sind, räumen wir dem Kunde ein Inspektionsrecht in bezug auf die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen ein. Wir verarbeiten die für unsere Kunden gespeicherten und uns zur Verfügung gestellten Daten nur gemäß seinen Aufträgen und den mit ihm getroffenen Vereinbarungen. Insoweit stellt uns der Kunde frei von Ansprüchen Dritter, die uns aus weisungsgemäßer Verarbeitung entstehen. Wir tragen Sorge dafür, dass die von uns zur regelmäßigen, dauernden Verarbeitung überlassenen Daten hinreichend gegen Verlust gesichert werden und beziehen sie in den dafür vorhandenen Versicherungsschutz mit ein. Soweit uns elektronische Datenträger zur einmaligen oder gelegentlichen Verarbeitung zur Verfügung gestellt werden, sichern wir die darauf enthaltenen Daten nur, wenn uns der Kunde dazu ausdrücklich beauftragt hat. Von Ansprüchen die über die Wiederherstellung von Daten und Datenträgern hinausgegehen, bzw. den dafür vorhandenen Versicherungsschutz übersteigen, stellt uns der Kunde in jedem Falle frei. Bei nichtelektronischen Datenträgern (Belege, Karteien, Listen etc.) hat der Kunde selbst für geeignete Maßnahmen Sorge zu tragen (Anfertigen von Kopien), die ihn vor Verlust schützen. Wir verpflichten uns, Daten, an denen Dritte kein Nutzungsrecht haben, nicht an solche weiterzugeben und nach Beendigung eines Auftrages oder eines Vertrages gegen den Willen des Kunden keine Daten weiterhin zu speichern, an denen er ein ausschließliches Nutzungsrecht hat. Uns im Rahmen des Geschäftsverhältnisses bekannt werdende, als vertraulich bezeichnete Geschäftsinformationen unserer Kunden werden wir Dritten nicht zugänglich machen. Nach Beendigung des Auftrages oder Vertrages kann sich der Kunde entsprechend unseren technischen Möglichkeiten eine Kopie seiner Daten durch uns gegen Berechnung anfertigen lassen.

Datenerfassung, Datenverarbeitung, Programmierung
Eine ordnungsgemäße Datenerfassung kann nur insoweit zugesichert werden, wie die seitens oder auftrags des Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen eindeutig und deutlich sind. Werden uns Datenträger (Listen, Karteien, Belege, Lochkarten, Magnetplatten, Magnetbänder und sonstige) zur Verfügung gestellt, muß sich der Kunde hiervon ein Duplikat anfertigen und bei sich aufbewahren. Unterläßt der Kunde dies, so kann er uns wegen eines Verlustes dieser Daten bzw. Datenträger nicht in Anspruch nehmen. Der Kunde hat uns alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Datenverarbeitungs- und Programmieraufträge. Wir weisen darauf hin, dass auf dem derzeitigen technischen Stand eine fehlerfreie Datenverarbeitung nicht absolut sichergestellt werden kann bzw. einen im Verhältnis zum Auftragswert nicht zu rechtfertigenden Aufwand erfordert. Alle Software- und Beratungsaufträge sind seitens des Kunden klar zu definiern. Unterbleibt eine eindeutige Beschreibung, so gehen Mehraufwendungen wie bei fehlerhafter, unvollständiger oder geänderter Aufgabenstellung zu Lasten des Kunden. Alle Datenverarbeitungs- und Programmieraufträge sind nach Fertigstellung durch den Kunden auf Richtigkeit zu überprüfen. Unterbleibt diese Prüfung, auch wenn auftrags des Kunden eine Aus- lieferung an Dritte durch uns erfolgt, so verliert der Kunde dadurch alle Ansprüche auf Schadenersatz. Ergeben sich bei der Durchführung eines Auftrages besondere Schwierigkeiten, bzw. stellt sich dieser als undurchführbar heraus, so haben wir das Recht den vereinbarten Termin angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass deshalb Schadensersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden könnten. Pauschal vereinbarte Preise können wir in solchen Fällen angemessen anpassen. Eigentum und Urheberrecht an allen uns zur Verfügung gestellten organisatorischen Unterlagen, Systemen, Programmen und Vordruckentwürfen verbleiben bei uns, auch wenn der Kunde die Entwicklung bezahlt hat. Der Kunde erhält lediglich ein Recht zu dem seinen Auftrag oder dem mit ihm geschlossenen Vertrag unterliegenden Zweck. Der Kunde verpflichtet sich solche Entwicklungen weder unberechtigt zu kopieren noch sie Dritten unberechtigt zugänglich zu machen. Für Schäden die uns aus Zuwiderhandlungen entstehen haftet der Kunde. Wir sind durch einen Auftrag nicht gehindert, Entwicklungen für Dritte anzufertigen, welche denen für den Kunden hergestellten ähneln. Bei Entwicklungen gewonnenes Knowhow steht uns uneingeschränkt zur Verfügung, es sei denn, der Kunde hat mit uns ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart. Für Personen-und Sachschäden, die durch stromführende Geräte entstehen, die wir dem Kunden leih- oder mietweise überlassen, haften wir nur insoweit, wie die Hersteller dieser Geräte uns gegenüber haften. Der Kunde ist für eine sachgemäße Behandlung der ihm überlassenen Geräte verantwortlich. Für vorbeugende Wartung, erforderlicher Reperaturen und Testarbeiten kann die Benutzung der zur Verfügung gestellten Geräte im zumutbaren Umfang eingeschränkt werden, ohne dass dadurch Ersatzansprüche des Kunden entstehen. Der Kunde stellt sicher, dass über ihm zur Verfügung gestelltes Datenendgerät ausschließlich autorisierte Personen Zugang zu Datenbeständen erhalten.Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anders vereinbart, gelten im übrigen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstleistungen von Rechenzentren, legalisiert beim Bundeskartellamt am 17.12.1982, B2-769600-B0-80/78, in der jeweils gültigen Fassung.

Ausführung von Versandaufträgen
Vom Kunden erteilte Versandaufträge bedürfen der Schriftform und sind nötigenfalls durch Muster zu ergänzen. Sie sind auch für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen, ansonsten erfolgt die Verarbeitung in einer uns geeignet erscheinenden Weise. Wir sind nicht verpflichtet, vor Weiterverarbeitung oder Postauflieferung die Einhaltung der Portogrenzen und Postbestimmungen zu überprüfen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt der für ihn gefertigten Sendungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Preise für das Versandfertigmachen setzen einwandfreies und/oder maschinell verarbeitbares Material voraus, andernfalls sind wir berechtigt, angemessene Erschwerniszulagen zu berechnen. Porto wird nur namens und auftrags des Kunden verauslagt und muß uns spätestens drei Werktage vor Weitergabe auf einem dafür eingerichteten Konto unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich zur Verfügung stehen, Terminverzögerungen wegen verspäteter Bereitstellung von Porto gehen zu Lasten des Kunden. Restmaterial dürfen wir spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung vernichten. Die Rücksendung erfolgt nur bei rechtzeitigem Vorliegen einer schriftlichen Versandanweisung zu Lasten des Kunden.

Beanstandungen, Gewährleistungen, Haftung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung oder Leistung müssen uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Ablieferung angezeigt werden, - verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens sechs Monate vom Zeitpunkt der Ablieferung an. Bei Entdeckung von Mängeln ist eine weitere Verarbeitung unverzüglich einzustellen. Hält der Kunde diese Verpflichtung nicht ein, so gilt die Leistung oder Ware als genehmigt. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung oder der Anzeige der Versandbereitschaft und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung. Bei Beanstandung an Lieferungen, Leistungen oder Waren, die wir mit Wissen des Kunden oder ganz offensichtlich von Dritten bezogen haben, können wir unseren Gewährleistungsanspruch im erforderlichen Falle direkt an unseren Kunden abtreten oder in seinem Namen dort für ihn geltend machen. In diesem Fall verzichtet der Kunde auf alle weiteren direkt gegen uns gerichteten Ansprüche. Für Leistungen von Beförderern (Post, Bahn, Spediteuer etc.) haften wir nicht, auch dann nicht, wenn die Abrechnung dieser Leistungen über uns erfolgt. Das gleiche gilt für Aufträge, die wir auftrags des Kunden Dritten erteilen. In diesen Fällen treten wir mögliche Forderungsansprüche an den Kunden ab. Bei berechtigter Beanstandung haben wir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Im Falle unterlassener, verzögerter, unmöglicher oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Vetrtrages verlangen. Im betroffenen Fall ist der Kunde zur Mithilfe verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Alle etwaigen weiteren Schadensersatzansprüche gegen uns aus jedwedem Rechtsgrund, einschließlich solcher wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurde. Eine Schadensersatzhaftung aus Vertrag ist auf den Schadensbetrag beschränkt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Folge der Pflichtverletzung für uns erkennbar war, höchstens jedoch auf unseren Rechnungsbetrag für den entsprechenden Auftrag ohne Portoanteil.

Schadensersatz
Im Falle einer Auftragsstornierung, -unterbrechung oder -verschiebung sind wir berechtigt, alle bis dahin angefallenen Kosten und Aufwendungen zu berechnen, ebenso wie bereitgestellte oder reservierte Kapazität von Personen, Maschinen oder Materialien, die uns seitens zur Auftragserfüllung eingeschalteter Subunternehmer gestellt werden, sind vom Kunden in voller Höhe zu begleichen. Liegt ein Auftrag zur regelmäßigen Lieferung oder Leistung für einen fest vereinbarten Zeitraum zugrunde, so können wir im Falle einer vorzeitig durch den Kunden veranlaßten Auftragsbeendigung in Abweichung von der vorstehenden Schadenersatzregelung nach unserem Ermessen auch pauschal einen Schadenersatz fordern, der 75% des Rechnungsbetrages der nicht abgenommenen Lieferung oder Leistung entspricht.

Auftragsrücktrittsrecht bei Bestellungen über unseren Online-Shop:
Bei Bestellungen über unseren Online-Shop gelten folgende, teils abweichende Regelungen: Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder EMail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: inTeka,, Sommerstr. 28, D 76571 Gaggenau. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt
Ausnahmen des Rückgaberechts: Ausgenommen vom 14-tägigen Rückgaberecht davon sind verschiedene Artikelgruppen, die der Gesetzgeber regelt (Fernabsatzgesetz), z.B. Lebensmittel, verderbliche Waren, Audio- und Videocassetten, Batterien, Akkus, CDs, Bücher, Software, Disketten, Halbleiter oder ähnliche Artikel, Leuchtmittel, aufgebaute Bausätze und Teile, die bereits eingebaut waren, Sonderbestellungen (Ersatzteile usw.), Telefonkarten sowie Travel-Cards, angebrochene Verbrauchsmaterialien wie z.B. Toner/Tinte, Dienstleistungen.

Eigentumsvorbehalt, Abtretung, Pfandrecht
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus jedwedem Rechtsgrund gegenüber dem Besteller im Zeitpunkt der Lieferung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Veräußert der Kunde die gelieferte Ware weiter, so tritt er schon jetzt die dadurch entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an uns bekanntzugeben oder uns dessen Adresse offenzulegen. Die Abtretung von Forderungen gegen uns bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Wir erwerben an allen Waren oder sonstigen Sachen, die der Kunde bei uns einlagert oder uns aus einem sonstigen Grund übergeben hat, zur Sicherung aller Forderungen, die uns aus dem Vertragsverhältnis zum Kunden zustehen, das Pfandrecht gemäß §§ 1204 ff BGB, an Adressbeständen des Kunden ein Nutzungspfandrecht.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Karlsruhe. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich Karlsruhe, das gilt auch für das gerichtliche Mahnverfahren mit Voll-, Minder- oder Nichtkaufleuten. Anwendung findet auf alle Rechtsbeziehungen zu uns ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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